Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Diagnose und Behandlung psychischer Krankheiten

Therapieangebot

Kindertherapie

Altersgruppe: 3-12 Jahre

In der Praxis

Sprechstunden verfügbar

Psychotherapie für Jugendliche / junge Erwachsene

Altersgruppe: 13-20 Jahre

In der Praxis

Sprechstunden verfügbar

Online

derzeit keine freien Plätze

=

Jetzt Anfragen

Bindungstherapie für Eltern

Von der Hilfe im Umgang mit Schreibabys bis hin zum Bindungsaufbau mit Jugendlichen

In der Praxis

Sprechstundentermine verfügbar

Online

derzeit keine freien Plätze

=

Jetzt Anfragen

Kosten und Erstattung

N

Gesetzlich Versicherte

Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich.

Behandlungsoptionen für gesetzlich Versicherte

In der Regeln findet die Psychotherapie vor Ort in der Praxis in Jülich statt. Unter gewissen Umständen ist es möglich bis zu 100% der Psychotherapie online durchzuführen.

In der Praxis

Online

M

PKV und Beihilfe

LEIDER KEINE FREIEN PLÄTZE!

Behandlungsoptionen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Derzeit können leider keine privatversicherten, bzw. beihilfeberechtigten Patient:innen aufgenommen und betreut werden.

Online

Kostendetails

Die Preise richten sich gemäß Psychotherapeutengesetz nach der der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP*). Genaue Informationen sind auf Anfrage möglich.  

 

 

N

Selbstzahler

Selbstverständlich ist eine Psychotherapie auf Honorarbasis für Selbstzahler jederzeit möglich. Vorteile sind bspw. die Diskretion, da keinerlei Daten an Dritte, bspw. KV weitergeleitet werden. 

Behandlungsoptionen für Selbstzahler

Für Selbstzahler ist die Behandlung derzeit nur Online möglich.

Online

Kostendetails

Selbstzahler werden ausschließlich im Rahmen eines psychotherapeutischen Coachings betreut werden. Coachinggebühren: 250,00 € je Sitzung zzgl. ges. MwSt. 

 

*GOÄ/GOP

Die Honorarhöhe richtet sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag ist in manchen Fällen eine private Zuzahlung erforderlich. Um ganz sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, rufen Sie am besten bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe an. Die probatorischen Sitzungen sowie die Anamnese können ohne Antrag beim Kostenträger durchgeführt werden. Danach ist in der Regel eine Antragstellung bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe für Beamte erforderlich. Für die Antragsstellung wird ein gutachterlicher Bericht benötigt, den ich auf Wunsch gerne für Sie erstelle. Um weiterhin auszuschließen, dass keine somatische (körperlichen) Ursachen für die psychische Beeinträchtigung vorliegen, wird zudem ein Konsiliarbericht eines Mediziners (bspw. Hausarzt oder Kinderarzt) benötigt.

Alle Preise sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit.

 

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