Psychotherapie für Kinder und Jugendliche
Diagnose und Behandlung psychischer Krankheiten
Therapieangebot
Psychotherapie für Jugendliche / junge Erwachsene
Altersgruppe: 13-20 Jahre
In der Praxis
Sprechstunden verfügbar
Online
derzeit keine freien Plätze
Jetzt Anfragen
Bindungstherapie für Eltern
Von der Hilfe im Umgang mit Schreibabys bis hin zum Bindungsaufbau mit Jugendlichen
In der Praxis
Sprechstundentermine verfügbar
Online
derzeit keine freien Plätze
Jetzt Anfragen
Kosten und Erstattung
Gesetzlich Versicherte
Eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse ist möglich.
Behandlungsoptionen für gesetzlich Versicherte
In der Regeln findet die Psychotherapie vor Ort in der Praxis in Jülich statt. Unter gewissen Umständen ist es möglich bis zu 100% der Psychotherapie online durchzuführen.
In der Praxis
Online
PKV und Beihilfe
LEIDER KEINE FREIEN PLÄTZE!
Behandlungsoptionen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Derzeit können leider keine privatversicherten, bzw. beihilfeberechtigten Patient:innen aufgenommen und betreut werden.
Online
Kostendetails
Die Preise richten sich gemäß Psychotherapeutengesetz nach der der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP*). Genaue Informationen sind auf Anfrage möglich.
Selbstzahler
Selbstverständlich ist eine Psychotherapie auf Honorarbasis für Selbstzahler jederzeit möglich. Vorteile sind bspw. die Diskretion, da keinerlei Daten an Dritte, bspw. KV weitergeleitet werden.
Behandlungsoptionen für Selbstzahler
Für Selbstzahler ist die Behandlung derzeit nur Online möglich.
Online
Kostendetails
Selbstzahler werden ausschließlich im Rahmen eines psychotherapeutischen Coachings betreut werden. Coachinggebühren: 250,00 € je Sitzung zzgl. ges. MwSt.
*GOÄ/GOP
Die Honorarhöhe richtet sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag ist in manchen Fällen eine private Zuzahlung erforderlich. Um ganz sicher zu gehen, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, rufen Sie am besten bei Ihrer privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe an. Die probatorischen Sitzungen sowie die Anamnese können ohne Antrag beim Kostenträger durchgeführt werden. Danach ist in der Regel eine Antragstellung bei der privaten Krankenkasse oder Beihilfe für Beamte erforderlich. Für die Antragsstellung wird ein gutachterlicher Bericht benötigt, den ich auf Wunsch gerne für Sie erstelle. Um weiterhin auszuschließen, dass keine somatische (körperlichen) Ursachen für die psychische Beeinträchtigung vorliegen, wird zudem ein Konsiliarbericht eines Mediziners (bspw. Hausarzt oder Kinderarzt) benötigt.
Alle Preise sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerbefreit.